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Blue Speed Lanzarote Moto Verleih
AGB’s
Der Mieter akzeptiert die Verantwortung für Folgendes:
1. Das Fahrzeug ist Eigentum von Blue Speed Moto Rent (Aranzazu Larrañeta) und muss am selben Ort zurückgegeben werden, an dem es gemietet wurde, genau am Ende der Laufzeit des Vertrages ( siehe Enddatum und Uhrzeit) und in dem selben Zustand, in dem es geliefert wurde. Bei Verspätung und nach einer Stunde Kulanz berechnen wir Ihnen die Gebühr einer Tagesmiete.
2. Es ist ausschliesslich der Mieter dazu befugt das Fahrzeug zu fahren, unter keinen Umständen ist es erlaubt eine zweite oder dritte Person fahren zu lassen.
3. Der Mieter besitzt einen legalen Führerschein und das Mindestalter für die Miete.
4. Er ist ordnungsgemäss dazu befugt, das von ihm gemietete Fahrzeug zu fahren und weiss, wie man es fährt.
5. Der Mieter bestätigt eine angemessene Anweisungen für den Umgang mit dem Fahrzeug erhalten zu haben.
6. Das Fahrzeug ist in einem einwandfreien Zustand, perfekt ausgestattet und ohne Beschädigungen übergeben worden.
7. Es sind alle geltenden Verkehrs-und Parkregeln bekannt und werden respektiert, im Falle von Geldbussen und Sanktionen ist der Kunde persönlich dafür verantwortlich.
8. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls während der Miete müssen Sie dies dem Vermieter unverzüglich melden, dieser unterstützt Sie während der Geschäftszeiten. Der Mieter kann auf keinen Fall das Fahrzeug verlassen, es sei denn, der Vermieter hat dazu seine Genehmigung erteilt. Wenn der Auftragnehmer ohne vorherige Genehmigung des Vermieters eigenmächtig mit Reparatur- oder Transportkosten in Vorleistung tritt, werden diese nicht erstattet.
9. Das nicht einhalten der Vorschriften Absatz 10 – 13, führen zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten.
10. Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Stimulanzien oder Betäubungsmitteln gefahren werden.
11. Das gemietete Fahrzeug kann ausschliesslich vom Mieter gefahren werden.
12. Das Fahrzeug kann nicht bei Wettbewerben verwandt werde.
13. Das Fahrzeug darf nicht auf einer nicht ordnungsgemässen asphaltierten Strasse (Sand, Strände und unbefestigte Wege) gefahren werden. In diesem Fall werden alle von der Versicherung garantierten Deckungen unwirksam und daher ist der Mieter allein für Schäden, die das Fahrzeug erleiden kann, verantwortlich.
14. Achten Sie auf den richtigen Kraftstoff (normalerweise bleifrei 95), der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung an dem Fahrzeug entstehen können.
15. Für einen einwandfreien Betrieb müssen die Kette und das Öl alle 500 Km von unseren Mechanikern überprüft werden. Der Vermieter muss den Reifendruck regelmässig kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren.
16. Unter keinem Umständen darf das Fahrzeug mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden, da das schwere Schäden verursachen kann.
17. Der Verlust oder Bruch von Schlüsseln liegt in der Verantwortung des Mieters. Der Transport des Fahrzeuges zwischen den Inseln ist nicht gestattet.
18. Alle Anforderungen, Bedingungen, Einschränkungen und Ausnahmen, die in der vom Vermieter formalisierten Haftpflichtversicherung enthalten sind, sind zu erfüllen. Die Annahme dieser Police durch den Mieter ist obligatorisch und er darf das Fahrzeug nicht in einer Weise nutzen, die die Nutzung der Police aufheben können. Eine Kopie dieser Police ist für den Mieter in den Büros des Vermieters einsehbar.
19. Sie übernehmen die volle Verantwortung für alle Schäden, die das Fahrzeug erleidet und dass Sie die gesamten Kosten zur Deckung aller Schäden tragen.
20. Sie übernehmen die volle Verantwortung bei Diebstahl des Fahrzeug, egal unter welchen Umständen und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten.
21. Sie können keine Ansprüche jeglicher Art von körperlichen und geistigen Schäden gegen den Vermieter, seine Mitarbeiter oder das Versicherungsunternehmen geltend machen, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen können.